Zur Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften

Historisches

Huhn und Hahn
Huhn und Hahn

Die Ehe, wie wir sie heute kennen und wahrnehmen, hat sich aus einer religiös bestimmten Institution zu einer der bürgerlichen Gesellschaft entwickelt.
Sinn war dabei immer das Erzeugen und Aufziehen der Nachkommen und die Kontrolle der Sexualität durch die Obrigkeit.
Dabei war Ehe auch im Bürgertum zunächst zutiefst reaktionär und unemanzipatorisch: Die – unmündig gehaltene, nicht als volle Rechtsperson genommene Frau – wurde aus der Obhut des Vaters in die des Ehemannes gegeben. Bis hinein in die 60er Jahre standen im Bürgerlichen Gesetzbuch Dinge wie „Im Streifall entscheidet die Meinung des Mannes“.

Als sich Ende der 60er Jahre durch die Entwicklung der Pille und die gesellschaftlichen Infragestellungen der Studentenbewegung die Sexualität von der Erzeugung von Nachwuchs abzuspalten begann, wurde die Ehe als eine der ersten als überkommene bürgerliche Institutionen kritisiert, die es zu überwinden gelte. Abschaffung der festen Partnerschaft und alternative Modelle des Zusammenlebens wurden ausprobiert, konnten sich aber nie ausserhalb von Subkulturen durchsetzen.

freiIm Mainstream blieb die langfristige Zweierbeziehung die vorherrschende Lebensform, durch den grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie, der sich unter anderem auch in Steuererleichterungen für verheiratete Paare manifestierte, gab es eine ausreichende Motivation für viele Paare, zu heiraten, auch wenn die Ausübung der Sexualität und die Erzeugung und Erziehung von Kindern nicht mehr die primäre Motivation darstellten.

 

Heute

Inzwischen sind Mann und Frau in der Ehe gleichberechtigt.
Wenn Ehen nicht mehr „bis der Tod euch scheidet“ halten müssen und sich die Ehe immer wieder alternativen Lebensgestaltungsentwürfen stellen muss, wenn sie kein Monopol auf legale Sexualität darstellt, wenn sie nicht zwingend mit dem Wunsch nach Nachwuchs verknüpft sein muss, welchen Sinn hat sie dann noch?

Ziegen
Ziegen

Nun kommt auf diese Frage eine Antwort gerade aus der Schwulen- und Lesbenbewegung: Mit einem Lebenspartner eine rechtlich abgesicherte Partnerschaft eingehen ist für viele gleichgeschlechtlich lebende Paare eine attraktive Option. Das Grundgesetz mit seinem Verbot der Diskriminierung und die daraus erwachsenen jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes bietet da eine Grundlage: Wenn homosexuelle Lebenspartner gemeinsam Kinder adoptieren, ihre gegenseitigen Kinder gemeinsam aufziehen, was unterscheidet sie dann von heterosexuellen Paaren?

Konservative Politik sieht im Kinder aufziehenden Ehepaar die Keimzelle der Gesellschaft, die es zu schützen gilt. Dabei jagt sie einem Ideal nach, welches immer weniger in der Realität zu finden ist. Immer mehr Kinder werden von Alleinerziehenden oder zwischen ehemaligen Lebenspartnern aufgeteilt aufgezogen oder wachsen in „Patchworkfamilien“ auf. Lebenspartnerschaften auf Zeit sind eher die Regel als die Ausnahme.

Aus zwei Individuen eine Rechtspersönlichkeit zu erstellen erscheint bis heute attraktiv. Konservative gewännen mehr als Progressive, könnten sie ihre irrationalen Aversionen gegen gleichgeschlechtliche Partnerschaften vergessen und ein modernes Partnerschaftsrecht mitgestalten. Heterosexuelle Paare verlieren dabei nichts, homosexuelle Paare gewinnen die ihnen zustehende Gleichberechtigung. Die Alternative bestünde darin, sich aus dem Zusammenleben der Menschen komplett herauszuhalten. Alles andere ist diskriminierend.